Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29.06.2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Best Brands Everywhere (nachfolgend „BBE“) und ihren Kundinnen und Kunden für die von BBE erbrachten Leistungen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Anfragen, Beratungen und Verträge zwischen BBE und ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn BBE ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
§ 2 Leistungsgegenstand
BBE erbringt Fulfilment-, Struktur-, Branding- und Beratungsleistungen nach individueller Vereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang, Termine und Preise ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Darstellungen und Beispiele auf der Website sind unverbindlich und beispielhaft.
§ 3 Angebot und Vertragsschluss
Angaben auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme. Ein Vertrag kommt erst durch beiderseits unterzeichnetes Vertragsdokument oder ausdrückliche Auftragsbestätigung von BBE zustande.
§ 4 Erstgespräch
Das kostenlose Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf eine Zusammenarbeit.
§ 5 Preise und Zahlung
Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Beträge netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fälligkeit, Zahlungsweise und etwaige Vorauszahlungen ergeben sich aus dem Vertrag: [bitte ergänzen].
§ 6 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und richtig zur Verfügung und benennt eine zuständige Ansprechperson. Verzögerungen aufgrund unterbliebener Mitwirkung gehen nicht zulasten von BBE.
§ 7 Leistungserbringung und Termine
BBE erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Genannte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. BBE darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) einsetzen.
§ 8 Haftung
BBE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haftet BBE bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 9 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.
§ 10 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.
§ 11 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.