Best Brands Everywhere
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29.06.2026

Entwurf im BBE-Layout. Vor Veröffentlichung juristisch prüfen; alle mit [bitte ergänzen] markierten Firmen-/Registerdaten einsetzen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Best Brands Everywhere (nachfolgend „BBE“) und ihren Kundinnen und Kunden für die von BBE erbrachten Leistungen.

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Anfragen, Beratungen und Verträge zwischen BBE und ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nur wirksam, wenn BBE ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand

BBE erbringt Fulfilment-, Struktur-, Branding- und Beratungsleistungen nach individueller Vereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang, Termine und Preise ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot bzw. Vertrag. Darstellungen und Beispiele auf der Website sind unverbindlich und beispielhaft.

§ 3 Angebot und Vertragsschluss

Angaben auf der Website stellen kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Kontaktaufnahme. Ein Vertrag kommt erst durch beiderseits unterzeichnetes Vertragsdokument oder ausdrückliche Auftragsbestätigung von BBE zustande.

§ 4 Erstgespräch

Das kostenlose Erstgespräch ist unverbindlich und begründet keinen Anspruch auf eine Zusammenarbeit.

§ 5 Preise und Zahlung

Maßgeblich sind die im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag genannten Preise. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Beträge netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Fälligkeit, Zahlungsweise und etwaige Vorauszahlungen ergeben sich aus dem Vertrag: [bitte ergänzen].

§ 6 Mitwirkung des Kunden

Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge vollständig und richtig zur Verfügung und benennt eine zuständige Ansprechperson. Verzögerungen aufgrund unterbliebener Mitwirkung gehen nicht zulasten von BBE.

§ 7 Leistungserbringung und Termine

BBE erbringt die vereinbarten Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Genannte Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. BBE darf zur Leistungserbringung geeignete Dritte (Subunternehmer) einsetzen.

§ 8 Haftung

BBE haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Im Übrigen haftet BBE bei leichter Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

§ 9 Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten, nicht offenkundigen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

Laufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Kündigungen bedürfen mindestens der Textform.

§ 11 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.